Beratungen

Der größte Teil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen betreut. Häusliche Pflege ist für Angehörige immer eine große Aufgabe, meist auch zeitgleich zur Berufstätigkeit und oft versucht man mit aller Anstrengung, die Situation alleine oder in der Familie zu meistern und gefährdet so auch die eigene Gesundheit.

Header Beratung

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Der größte Teil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen betreut. Häusliche Pflege ist für Angehörige immer eine große Aufgabe, meist auch zeitgleich zur Berufstätigkeit und oft versucht man mit aller Anstrengung, die Situation alleine oder in der Familie zu meistern und gefährdet so auch die eigene Gesundheit.

Eine rechtzeitige individuelle Beratung und Unterstützung zu

  • der Ein-/Höherstufung in einen Pflegegrad,
  • den Leistungen der Kranken- und Pflegekassen,
  • deren Antragstellung,
  • den möglichen Hilfsmitteln,
  • der Finanzierbarkeit und
  • den Hürden der häuslichen Pflege

kann einer wachsenden Pflegebedürftigkeit und der Gefahr der Überforderung entgegenwirken. Gerne nutzen wir die ab Pflegegrad 2 verpflichtenden Beratungsgespräche (§ 37 Abs. 3 SGB XI) für diese Themen mit, ebenso möchten wir diese Unterstützung auch davon unabhängig anbieten.

Nach den Grundsätzen “Vorbeugen statt Nacharbeiten” und “Qualität statt Quantität” ist es unser Ziel, die für Sie optimale Lösung herauszukristallisieren und einzelne Maßnahmen zu besprechen.

Durch unser ausführliches Beratungs- und Unterstützungsangebot soll eine für Ihre Angehörigen optimale häusliche Versorgung geschaffen werden. Mit einem ausgefeilten Beratungskonzept stehen wir Ihnen hier gerne zur Seite.

Eine rechtzeitige individuelle Beratung und Unterstützung zu

  • der Ein-/Höherstufung in einen Pflegegrad,
  • den Leistungen der Kranken- und Pflegekassen,
  • deren Antragstellung,
  • den möglichen Hilfsmitteln,
  • der Finanzierbarkeit und
  • den Hürden der häuslichen Pflege

kann einer wachsenden Pflegebedürftigkeit und der Gefahr der Überforderung entgegenwirken. Gerne nutzen wir die ab Pflegegrad 2 verpflichtenden Beratungsgespräche (§ 37 Abs. 3 SGB XI) für diese Themen mit, ebenso möchten wir diese Unterstützung auch davon unabhängig anbieten.

Nach den Grundsätzen “Vorbeugen statt Nacharbeiten” und “Qualität statt Quantität” ist es unser Ziel, die für Sie optimale Lösung herauszukristallisieren und einzelne Maßnahmen zu besprechen.

Durch unser ausführliches Beratungs- und Unterstützungsangebot soll eine für Ihre Angehörigen optimale häusliche Versorgung geschaffen werden. Mit einem ausgefeilten Beratungskonzept stehen wir Ihnen hier gerne zur Seite.

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Hauptstraße 34
73453 Abtsgmünd
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